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Personen lt. DSGVO löschen

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die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) bringt auch beim Löschen von Personendatensätzen Neuerungen mit sich. Was die Vergabe der Personensperre „Person ist vollständig gelöscht (Datenschutzgesetz)“ nun für Auswirkungen haben kann, möchten wir heute zeigen.

Wird die Personensperre „Person ist vollständig gelöscht (Datenschutzgesetz)“ im Fundraising Studio gesetzt gibt es folgende zwei Möglichkeiten:

Aktuelles Standardverhalten:

Die Person wird sofort deaktiviert und alle Personendaten sind in der Datenbank nicht mehr einsehbar. Die Daten werden mit dieser Option zwar nicht gänzlich gelöscht, jedoch stehen sie  im Fundraising Studio für etwaige Aktionen nicht mehr zur Verfügung. Die einzige Möglichkeit, die Daten wieder sichtbar zu machen, ist auf Anfrage einer Behörde.

Alternatives Verhalten „Sofortige Löschung“:

Auf Wunsch können wir die Daten bei einem Klick auf die Personensperre sofort unkenntlich machen. Das hätte zur Folge, dass es keine Möglichkeit der Wiederherstellung der Daten gibt. Die statistischen Werte bleiben aber für Auswertungen erhalten.

Zusätzlich kann für die Löschung auch ein Sicherheitsmerkmal verwendet werden, um eure Daten vor unautorisierten Löschungen zu schützen. Um dem vorzubeugen, könnt ihr einen für die Löschung vorgelegten Identitätsbeweis – z.B. einen Ausweis – als eigene Personensperre „Wunsch Datenlöschung – Ausweis angefordert“ kennzeichnen.

Um dieses Verhalten der Personensperre zu aktivieren, brauchen wir eine schriftliche Bestätigung von euch.

Was müsst ihr nun tun?

Wenn ihr Variante mit dem aktuellen Standardverhalten verwenden möchtet, müsst ihr nichts tun. Solltet ihr euch für die alternative Variante "sofortige Löschung" entscheiden, bitten wir euch um eine entsprechende schriftliche Bestätigung!

Folgende Möglichkeiten bieten wir euch darüber hinaus an:

Kombination der ersten beiden Varianten:

Auf Wunsch können wir beide oben genannten Optionen für euch kombinieren: Eine Person wird zuerst deaktiviert und nach einer von euch definierten Zeit (z.B. 1, 3, 5, oder 7 Jahren) komplett unkenntlich gemacht.
Diese Funktion wird dann in der Folge genau an eure Anforderungen angepasst. Der entstehende Programmieraufwand dafür ist mit einmaligen Kosten verbunden.


Recht auf Vergessenwerden:

Zusätzlich zu den oben genannten Löschoptionen gibt es noch die Möglichkeit, Personen, die eine bestimmte Zeit inaktiv waren (keine Spenden, Mailings oder sonstige Aktionen), zu deaktivieren. Auch diese Option ist individuell an eure Bedürfnisse anzupassen und je nach Programmieraufwand mit einmaligen Kosten verbunden.

Wir freuen uns über euer Feedback!


Euer Fundraising Studio - Team

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